KfW-Wärmepumpen-Förderrechner

Regelstand 04.08.2026 · für Anträge 21.07.2026 bis 31.01.2027

Förderhöchstsummen

1. Wohnung: 28.000 €  ·  2. bis 6. Wohnung: jeweils 15.000 €  ·  ab der 7. Wohnung: jeweils 8.000 €

Maximaler Fördersatz: grundsätzlich 70 %, bei niedrigem Einkommen unter den Voraussetzungen bis 80 %.

1. Investition und Gebäude

2. Nutzung und persönliche Boni

3. Ergebnis

Kosten nach Abzug der Förderung: 0,00 €

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