Förderhöchstsummen
1. Wohnung: 28.000 € · 2. bis 6. Wohnung: jeweils 15.000 € · ab der 7. Wohnung: jeweils 8.000 €
Maximaler Fördersatz: grundsätzlich 70 %, bei niedrigem Einkommen unter den Voraussetzungen bis 80 %.
3. Ergebnis
Kosten nach Abzug der Förderung:
0,00 €
Förderung je Wohnung
Aufschlüsselung zur Gesamtberechnung