
KfW-Wärmepumpen-
Förderung berechnen
Bis zu 80% KfW Förderung Wärmepumpe
Genau berechnen, was Sie eine Wärmepumpe nach Abzug der KfW Förderung, wirklich kostet
EINBLICKE
KfW Förderung Wärmepumpe
So funktioniert der
KfW-Wärmepumpen-Rechner
KfW Förderung Wärmepumpe

bis zu 80% KfW-Förderung für Wärmepumpen 2026 berechnen
Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe?
Eine neue Wärmepumpe kann im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über die KfW gefördert werden. Für private Eigentümerinnen und Eigentümer ist insbesondere das KfW-Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (KfW 458) relevant.
Die Grundförderung für eine förderfähige Wärmepumpe beträgt aktuell 30 % der förderfähigen Kosten. Je nach persönlicher Situation können zusätzliche Bonusförderungen hinzukommen. Insgesamt sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 % Förderung möglich.
Mit unserem kostenlosen Rechner können Sie bereits vor der Beauftragung einer Wärmepumpe ermitteln, wie hoch Ihre voraussichtliche Förderung sein kann und welche Kosten nach Abzug des Zuschusses tatsächlich bei Ihnen verbleiben.
Wichtig: Die Berechnung dient zur Orientierung. Über die tatsächliche Förderfähigkeit und die endgültige Zuschusshöhe entscheidet die KfW auf Grundlage der jeweils geltenden Förderbedingungen.
Ihre ANSPRüCHe
Welche Förderungen können bei einer Wärmepumpe berücksichtigt werden?
Die Höhe der KfW-Förderung hängt nicht nur vom Preis der Wärmepumpe ab. Entscheidend sind mehrere Faktoren.
1. Grundförderung
Die Grundförderung beträgt derzeit 30 % der förderfähigen Kosten.
Gefördert werden unter anderem der Kauf und die Installation einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe sowie damit verbundene förderfähige Kosten.
2. Klimageschwindigkeitsbonus
Für selbstgenutzte Wohngebäude kann zusätzlich ein Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 % möglich sein.
Voraussetzung ist unter anderem der Austausch einer funktionstüchtigen alten Heizung. Begünstigt sind beispielsweise Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie bestimmte ältere Gas- oder Biomasseheizungen.
Der Bonus gilt für die selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohnung und ist an weitere Voraussetzungen geknüpft. Ab dem 01.02.2027 wird dieser Bonus schrittweise reduziert
3. Einkommensbonus
Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich einen Einkommensbonus erhalten.
Aktuell gelten folgende Stufen:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Einkommensbonus |
|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % |
| 30.001–40.000 € | 30 % |
| 40.001–50.000 € | 10 % |
| über 50.000 € | kein Einkommensbonus |
Für Haushalte mit mindestens einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind kann sich die maßgebliche Einkommensgrenze um einen Familienzuschlag von 10.000 € erhöhen.

Der Hintergrund
Warum sind maximal 80 % Förderung möglich?
Die einzelnen Förderbausteine werden nicht einfach unbegrenzt addiert.
Grundsätzlich liegt die Förderobergrenze bei 70 % der förderfähigen Gesamtkosten. Für selbstnutzende Eigentümer mit entsprechend niedrigem Einkommen kann die maximale Förderung auf 80 % steigen.
Deshalb ist es für die Berechnung wichtig, mehrere Angaben gemeinsam zu betrachten:

Kosten der Wärmepumpe

Anzahl der Wohneinheiten

selbstgenutzte oder vermietete Immobilie

bisherige Heizungsart

Alter der bestehenden Heizung

Haushaltsjahreseinkommen

minderjährige Kinder im Haushalt

förderfähige Zusatz- und Umfeldmaßnahmen

ihre genauen Kosten
Wie hoch sind die maximal förderfähigen Kosten?
Die KfW berücksichtigt nicht automatisch die gesamten Kosten einer Wärmepumpe.
Für ein Einfamilienhaus werden aktuell bis zu 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt. Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Höchstbeträge:
- 28.000 € für die erste Wohneinheit
- 15.000 € je Wohneinheit für die zweite bis sechste Wohneinheit
- 8.000 € je weiterer Wohneinheit ab der siebten Wohneinheit
Die Fördersätze werden anschließend auf die tatsächlich förderfähigen Kosten angewendet.
Beispiel:
Kostet eine Wärmepumpenanlage in einem Einfamilienhaus 35.000 €, werden für die Förderberechnung nicht automatisch 35.000 €, sondern höchstens 28.000 € als förderfähige Kosten angesetzt.
Bei einer Grundförderung von 30 % ergibt das zunächst:
28.000 € × 30 % = 8.400 € Grundförderung
Weitere mögliche Boni können die Förderung erhöhen, wobei die jeweilige Förderobergrenze zu beachten ist.
Gesetze und Förderregeln
Welche Gesetze und Förderregeln sind für die Wärmepumpen-Förderung wichtig?
Die Förderung einer Wärmepumpe sollte nicht isoliert betrachtet werden. Für die Planung sind insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) relevant.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz enthält die gesetzlichen Anforderungen an Heizungsanlagen. Nach § 71 GEG müssen neu eingebaute Heizungsanlagen grundsätzlich mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Für elektrisch angetriebene Wärmepumpen gibt es hierfür eine ausdrücklich genannte Erfüllungsoption.
Für die konkrete Anwendung des GEG sind allerdings insbesondere Übergangsregelungen, Gebäudeart, Gemeindegröße und Zeitpunkt des Heizungstauschs zu berücksichtigen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die staatliche Förderung der Wärmepumpe erfolgt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Für private Eigentümer ist dabei insbesondere das KfW-Produkt 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ relevant. Die Förderbedingungen wurden zum 21.07.2026 angepasst.

WICHTIG
Was muss vor dem Antrag beachtet werden?
Ein besonders wichtiger Punkt: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Vor der Antragstellung ist unter anderem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen erforderlich. Dieser Vertrag muss eine entsprechende aufschiebende beziehungsweise auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage enthalten. Andernfalls kann der Vertragsabschluss als förderschädlicher Vorhabenbeginn gelten.
Außerdem wird vor Antragstellung eine Bestätigung zum Antrag (BzA) benötigt. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Durchführung entsprechend nachzuweisen; unter anderem können Rechnungen und weitere Nachweise erforderlich sein.
Daher gilt: Erst Förderung und Voraussetzungen prüfen, dann den Auftrag verbindlich auf den Weg bringen.
KfW-Wärmepumpen-Förderung kostenlos berechnen
Mit unserem Rechner können Sie die voraussichtliche Förderung anhand Ihrer persönlichen Angaben berechnen.
Berücksichtigt werden insbesondere:
Investitionskosten
Grundförderung
förderfähige Kosten
mögliche Bonusförderungen
verbleibender Eigenanteil
voraussichtlicher KfW-Zuschuss
Förderobergrenze
So sehen Sie nicht nur, wie hoch die mögliche Förderung ist, sondern vor allem:
Was kostet mich die Wärmepumpe nach der KfW-Förderung tatsächlich?
Geben Sie dafür Ihre individuellen Daten ein und vergleichen Sie verschiedene Szenarien.
Jetzt KfW-Förderung für Ihre Wärmepumpe kostenlos berechnen.
Hinweis zur Aktualität
Die Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bedingungen der KfW und die einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Die Berechnung auf dieser Website stellt daher keine Förderzusage und keine Rechts- oder Förderberatung dar.
Stand: August 2026





